Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

02 Jul 2020

Umsatzsteuersenkung Gaststätten und Hotels

Die Mehrwertsteuersenkung auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt nicht wie bei anderen Umsätzen bis zum 31.12.2020, sondern bis zum 30.06.2021. Die MwSt wird für ein Jahr, also vom 01.07.2020 – 30.06.2021, grundsätzlich von 19 % auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % gesenkt.

27 Nov 2016

Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG

Unternehmer, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen, Lieferungen i. S. d. § 25b (2) UStG oder / und im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen ausführen, bei denen der Leistungsempfänger im anderen Mitgliedstaat die Steuer schuldet, haben so genannte Zusammenfassende Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern abzugeben. Somit soll die zutreffende Besteuerung bei diesen grenzüberschreitenden Sachverhalten sichergestellt werden. Die Meldung ist grundsätzlich auf elektronischem Weg zu übermitteln.

03 Aug 2016

Vorweggenommene Erbfolge: Immobilien zu Lebzeiten an die nächste Generation übertragen

Viele Menschen scheuen davor zurück, sich mit dem sensiblen Thema „Nachlassregelung“ auseinanderzusetzen. Dabei sollte dies gerade kein Störgefühl hervorrufen. Im Gegenteil: Das Wissen, alle Dinge geregelt und eine vernünftige Vorsorge getroffen zu haben, vermittelt meist Sicherheit und Gelassenheit.

17 Apr 2016

Liebhaberei im Steuerrecht

Allgemeines
Die Finanzverwaltung geht von Liebhaberei aus, wenn eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht, also aus persönlichen Gründen oder aus persönlichen Neigungen, ausgeübt wird. Nur vorübergehende Verluste führen noch nicht zur Liebhaberei, falls die Tätigkeit zu positiven Einkünften führen kann.

13 Feb 2016

Das schenkungssteuerliche Gestaltungsinstrument der „Güterstandsschaukel“

Jede Schenkung unter Lebenden – auch unter Ehegatten – ist grundsätzlich schenkungssteuerpflichtig. Das Erbschaftsteuergesetz sieht für Zuwendungen unter Ehegatten einen Freibetrag von EUR 500.000,00 (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) vor. Weiter werden einige sachliche Vergünstigungen gewährt (z. B. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG, Familienwohnheim).