Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

22 Dez 2021

Die Kanzlei spendet das Geld der Weihnachtsfeier an HAWAR.help

Da unsere Weihnachtsfeier dieses Jahr aufgrund von Corona ausfallen musste, tun wir mit dem Geld etwas Gutes.

02 Feb 2021

Anzeigepflicht von Schenkungen und Erbschaften

Mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer will sich der Staat an einem Teil der Vermögensübertragungen beteiligen. Damit rechtlich sichergestellt wird, dass die Finanzbehörden Kenntnis von solchen Vermögensübertragungen bekommen regelt § 30 ErbStG die Anzeigepflicht solcher Übertragungen.
Vorab zur Klarstellung: Obwohl das Gesetz Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) heißt, erfasst es neben den Erbschaften auch Schenkungen.

23 Aug 2020

Mitarbeitergespräche bei uns in der Kanzlei: so laufen sie ab

Mitarbeitergespräche sind bei uns etwas ganz besonderes. In diesem Video zeigen wir euch, wie wir unsere Mitarbeitergespräche gestalten, um eine lockere Gesprächsatmosphäre zu schaffen. Viel Spaß dabei!

17 Jul 2020

Niklas zaubert: Betriebsprüfung magisch erklärt

Die Betriebsprüfung zu erklären kann etwas trocken und uninteressant wirken. Deswegen erklärt uns Nachwuchs-Magier Niklas die Betriebsprüfung anschaulich, kompakt und charmant mit Hilfe von ein wenig Magie.

03 Aug 2016

Vorweggenommene Erbfolge: Immobilien zu Lebzeiten an die nächste Generation übertragen

Viele Menschen scheuen davor zurück, sich mit dem sensiblen Thema „Nachlassregelung“ auseinanderzusetzen. Dabei sollte dies gerade kein Störgefühl hervorrufen. Im Gegenteil: Das Wissen, alle Dinge geregelt und eine vernünftige Vorsorge getroffen zu haben, vermittelt meist Sicherheit und Gelassenheit.

13 Feb 2016

Das schenkungssteuerliche Gestaltungsinstrument der „Güterstandsschaukel“

Jede Schenkung unter Lebenden – auch unter Ehegatten – ist grundsätzlich schenkungssteuerpflichtig. Das Erbschaftsteuergesetz sieht für Zuwendungen unter Ehegatten einen Freibetrag von EUR 500.000,00 (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) vor. Weiter werden einige sachliche Vergünstigungen gewährt (z. B. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG, Familienwohnheim).