Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen gehalten, so werden Einkünfte aus der Veräußerung dieser Anteile unabhängig von der Höhe der Beteiligung stets als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert nach § 15 EStG. Wenn nun aber eine natürliche Person Anteile an einer Kapitalgesellschaft verkauft und dabei wesentlich beteiligt ist, regelt der § 17 EStG die Besteuerung. Die Veräußerungsergebnisse hieraus unterliegen der Einkommensteuerpflicht.
Mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die zum Teil die Steuern betreffen. Viele davon finden sich im Steueränderungsgesetz 2025, das am 19.12.2025 im Bundesrat beschlossen wurde.
Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der Gesellschaft, liegt hierin keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden wird. Der Bundesfinanzhof hat sich mit diesem Beschluss von seiner bisherigen Rechtsprechung abgegrenzt.
Private Veräußerungsgeschäfte liegen vor, wenn bestimmte Wirtschaftsgüter innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen verkauft werden. Gewinne hieraus können steuerpflichtig sein.
Seit dem Sommer 2024 gibt es unseren Kanzlei Podcast „Steuerschlau“. Hier besprechen Mitarbeiter und Thomas aktuelle Themen und geben wertvolle Tipps.
Sie wollen unsere Kanzlei besser kennenlernen? Thomas war im Gespräch mit drei Mitarbeiterinnen, die Highlights haben wir in kurzen Videosequenzen für Sie bereit gestellt. Viel Spaß damit!
Zuwendungen eines Alleingesellschafters an eine gemeinnützige GmbH sind als Spenden abziehbar, auch wenn die gGmbH die Mittel (auch) zur Begleichung eines mit dem Zuwendenden geschlossenen Mietvertrags verwendet. Der Umstand eines gleich hohen Rückflusses als Miete begründet laut Finanzgericht Münster für sich genommen weder eine Gegenleistung noch den Wegfall der endgültigen wirtschaftlichen Belastung.
Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Pkw ohne klare Gestattung der Privatnutzung, entsteht kein Arbeitslohn und damit keine Lohnsteuerhaftung. Etwaige Privatfahrten wären vorrangig gesellschaftsveranlasst und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung, so das Finanzgericht Düsseldorf.
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer zählen grundsätzlich zur privaten Lebensführung und sind daher nicht abzugsfähig (§ 9 Abs. 5 i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG).
Ein Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzug kommt ab VZ 2023 nur in der gesetzlich vorgesehenen Fallkonstellation „Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung“ in Betracht.
In Oberbayern ist die Vermietung von Ferienwohnungen weit verbreitet. Viele Immobilienbesitzer überlassen ein Haus oder eine Wohnung zeitweise an Urlaubsgäste. Die steuerliche Einordnung der Vermietung ist oft komplex: Wann handelt es sich noch um eine private Vermögensverwaltung, und wann wird daraus ein gewerblicher Betrieb mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen?
Das Bundesministerium der Finanzen hat die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowerten neu gefasst und die Fassung von 2022 ersetzt. Der Begriff „Kryptowerte“ dient u. a. nun als Oberbegriff; das Schreiben ist für Praxis und Deklaration maßgeblich.
Der Bundesfinanzhof hat in drei Urteilen zu den Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG entschieden und damit das Steuermodell mit Indexanleihen und Teilschuldverschreibungen gestoppt.
Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden Programme zur Gesundheitsförderung und Fitness an. Neben den positiven Effekten aus Motivation, Leistungsfähigkeit und Teamgeist stellen sich regelmäßig Fragen zur steuerlichen Behandlung. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.
Der Verkauf gebrauchter Gegenstände über Plattformen wie eBay, eBay Kleinanzeigen, Vinted oder Etsy ist weit verbreitet. Meist erfolgt dies privat, um nicht mehr benötigte Dinge zu veräußern. Dennoch können solche Verkäufe steuerliche Folgen haben. Entscheidend ist, ob es sich noch um private Vermögensumschichtungen oder bereits um steuerpflichtige Vorgänge handelt. Relevant ist insbesondere § 23 Einkommensteuergesetz (EStG), der sogenannte private Veräußerungsgeschäfte regelt.
