§ 147 Abs. 1 AO und § 257 Abs. 1 HGB verpflichten Unternehmen, Buchungsbelege, Rechnungen und sonstige steuerlich relevante Unterlagen ordnungsgemäß und lesbar für die Dauer der Aufbewahrungsfrist vorzuhalten. Für Rechnungen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (§ 14b Abs. 1 UStG). Maßgeblich ist die Lesbarkeit während der gesamten Frist. Eine bloße Ablage des Originalbelegs genügt nicht, wenn der Beleg aufgrund der Materialeigenschaften unleserlich wird.
Mobilfunknetzbetreiber bzw. Telekommunikationsunternehmen bieten oftmals ihren Kunden einen verbilligten oder kostenlosen Kauf von Telekommunikationsgeräten an, wie z.B. Mobiltelefon, PDA’s, etc., wenn sich der Kunde verpflichtet, einen Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abzuschließen oder den Vertrag um 24 Monaten zu verlängern. Mobilfunkanbieter nutzen die Möglichkeit, um Kunden zu gewinnen und um Kunden zu binden.
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die sogenannte Kassenmeldepflicht in Kraft. Diese gesetzliche Regelung zielt darauf ab, Steuerhinterziehung und Manipulation von
Kassensystemen zu verhindern. Unternehmen, die Kassensysteme nutzen, müssen sich auf neue Anforderungen einstellen.
Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UstG wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 an die Vorgaben der EU-Richtline angepasst. Dadurch ergeben sich einige Änderungen.
Bankbelege
Kontoauszüge sind aufsteigend zu sortieren.
Beispiel:
Kontoauszug Nr. 1 Blatt 1 und darauf Blatt 2, dann Blatt 3 usw. – es folgt Kontoauszug Nr. 2 Blatt 1 und dann Blatt 2 usw.
Hinter dem jeweiligen Kontoauszug sind die Belege abzuheften, deren Geldeingang oder -ausgang auf dem jeweiligen Kontoauszug verzeichnet ist.
Steuerliche Behandlung von Verlusten bei KapGes
• Steuerliche Verluste werden wie ein positives Einkommen nach den Vorschriften von EStG und KStG ermittelt.
• Auch für KapGes gilt § 10d EStG, d. h. ein einjähriger Verlustrücktrag und zeitlich unbeschränkter Verlustvortrag und
gesonderte Feststellung zum Ende jeden Kalenderjahres.
Folgende Anleitung soll helfen, verschiedene Kriterien bei der Gründung einer GmbH zu beachten.
Das Statusfeststellungsverfahren ist für Gesellschafter-Geschäftsführer die einzige Methode um sicher gehen zu können, rechtsverbindlich die Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit prüfen zu lassen.
„Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse.“ (R 15.5. (1) S.1 EStR)
Private Verwendung durch den Einzelunternehmer
Ausgangsfall:
Der Einzelunternehmer tätigt ausschließlich steuerfreie Umsätze.