Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

15 Okt. 2025

Archivierung von Thermopapier-Belegen und Rechnungen

§ 147 Abs. 1 AO und § 257 Abs. 1 HGB verpflichten Unternehmen, Buchungsbelege, Rechnungen und sonstige steuerlich relevante Unterlagen ordnungsgemäß und lesbar für die Dauer der Aufbewahrungsfrist vorzuhalten. Für Rechnungen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (§ 14b Abs. 1 UStG). Maßgeblich ist die Lesbarkeit während der gesamten Frist. Eine bloße Ablage des Originalbelegs genügt nicht, wenn der Beleg aufgrund der Materialeigenschaften unleserlich wird.

11 März 2025

Vergütung im Ehrenamt

Ehrenamtliches Engagement ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Viele Menschen investieren ihre Zeit und ihr Wissen in gemeinnützige Organisationen, Vereine und soziale Projekte. Trotz der grundsätzlichen Unentgeltlichkeit des Ehrenamts gibt es mögliche finanzielle Entschädigungen, die steuerlich begünstigt sein können.

05 Feb. 2025

Bilanzierung bei verbilligter Abgabe von Telekommunikationsmittel an Kunden

Mobilfunknetzbetreiber bzw. Telekommunikationsunternehmen bieten oftmals ihren Kunden einen verbilligten oder kostenlosen Kauf von Telekommunikationsgeräten an, wie z.B. Mobiltelefon, PDA’s, etc., wenn sich der Kunde verpflichtet, einen Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abzuschließen oder den Vertrag um 24 Monaten zu verlängern. Mobilfunkanbieter nutzen die Möglichkeit, um Kunden zu gewinnen und um Kunden zu binden.

05 Feb. 2025

Kassenmeldepflicht ab dem 01.01.2025 – Übergangsfrist bis 31.07.2025

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die sogenannte Kassenmeldepflicht in Kraft. Diese gesetzliche Regelung zielt darauf ab, Steuerhinterziehung und Manipulation von
Kassensystemen zu verhindern. Unternehmen, die Kassensysteme nutzen, müssen sich auf neue Anforderungen einstellen.

23 Jan. 2025

Kleinunternehmerregelung – was gilt ab 01.Januar 2025

Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UstG wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 an die Vorgaben der EU-Richtline angepasst. Dadurch ergeben sich einige Änderungen.

21 Nov. 2024

E-Rechnungspflicht ab dem Jahr 2025 nach § 14 UStG

Die Bundesregierung fördert die Verbreitung von elektronischen Rechnungen und plant die Einführung eines einheitlichen Meldesystems in der EU. Dadurch soll Mehrwertsteuerbetrug bekämpft werden. Zudem soll damit die Weiterverarbeitung der Rechnungen bei der buchhalterischen Erfassung und auch bei der Zahlung vereinfacht werden.
Die E-Rechnung betrifft alle inländischen Unternehmen und Gewerbetreibende im B2B-Bereich (Business-to-Business), die in Deutschland steuerpflichtig sind. Es müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, zu erstellen und zu versenden. Auch Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind davon betroffen.

24 Okt. 2024

Besteuerung von Kapitallebensversicherungen

Es gibt zwei Arten von Lebensversicherungen: die Kapitallebensversicherung, die sowohl der Altersvorsorge als auch dem Todesfallschutz dient und die Risikolebensversicherung zur reinen Absicherung von Angehörigen.

Die Auszahlung von Risikolebensversicherungen an Hinterbliebene ist in der Regel (vgl. Freibetrag) steuerfrei.

Lebensversicherungsverträge die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden (Altverträge) sind in der Regel ebenfalls steuerfrei. Lebensversicherungsverträge die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden (Neuverträge) sind hingegen steuerpflichtig.

16 Okt. 2024

Zweitwohnungssteuer

Grundsätzlich muss jeder Bürger, der innerhalb der Bundesrepublik Deutschland neben seiner Hauptwohnung eine zweite Wohnung mindestens teilweise privat nutzt, eine Zweitwohnungssteuer bezahlen. Die Höhe wird von der jeweiligen Gemeinde, in der die zweite Wohnung liegt, festgelegt. Der Steuersatz liegt zumeist zwischen 7 % und 18 % von der Jahresnettokaltmiete.

26 Feb. 2024

Kleinunternehmerregelung § 19 UStG

Umgangssprachlich wird oft vom „Kleingewerbe“ gesprochen, im deutschen Recht existiert dieses Wort allerdings gar nicht.
Die Verwendung der Bezeichnung „Kleingewerbe“ ist wohl darauf zurück zu führen, dass viele Existenzgründer und Kleinunternehmer selbst von sich als Kleingewerbe sprechen. Im Umsatzsteuerrecht gibt es den Begriff des „Kleinunternehmers“. Dieser sagt aus, dass man unter bestimmten Schwellenwerten bleibt und deswegen die Vereinfachungsregel „ohne Umsatzsteuer“ nutzen kann. Hier handelt es sich oft um Neugründungen oder Nebenerwerbsbetriebe.

19 Feb. 2024

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Der Investitionsabzugsbetrag (kurz: IAB) ist ein Steuerinstrument für kleine und mittlere Unternehmen. Um den IAB in Anspruch zu nehmen, darf der Gewinn im Jahr der Bildung max. EUR 200.000,00 je Betrieb betragen (vor Bildung des Investitionsabzugsbetrages).