Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

15 Okt. 2025

ETF-Steuern: Das Wichtigste zur Vorabpauschale

Seit der Investmentsteuerreform im Jahr 2018 gelten für Fondsanlagen – und damit auch für ETFs – einheitliche steuerliche Regelungen. Besonders wichtig ist dabei: Auch wenn ETFs nicht verkauft werden, kann dennoch eine Steuer anfallen – die sogenannte Vorabpauschale. Sie soll sicherstellen, dass thesaurierende Fonds (also solche, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen) steuerlich nicht bessergestellt sind als ausschüttende Fonds.

15 Okt. 2025

Archivierung von Thermopapier-Belegen und Rechnungen

§ 147 Abs. 1 AO und § 257 Abs. 1 HGB verpflichten Unternehmen, Buchungsbelege, Rechnungen und sonstige steuerlich relevante Unterlagen ordnungsgemäß und lesbar für die Dauer der Aufbewahrungsfrist vorzuhalten. Für Rechnungen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (§ 14b Abs. 1 UStG). Maßgeblich ist die Lesbarkeit während der gesamten Frist. Eine bloße Ablage des Originalbelegs genügt nicht, wenn der Beleg aufgrund der Materialeigenschaften unleserlich wird.

18 Juni 2025

Besteuerung von Kryptowerten und neue Meldepflichten ab 2025

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. März 2025 ein Schreiben veröffentlicht, das die Umsetzung der neuen Meldepflichten für Kryptowerte konkretisiert. Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen DAC8-Richtlinie (EU-Richtlinie zur Zusammenarbeit der Steuerbehörden).

05 Feb. 2025

Bilanzierung bei verbilligter Abgabe von Telekommunikationsmittel an Kunden

Mobilfunknetzbetreiber bzw. Telekommunikationsunternehmen bieten oftmals ihren Kunden einen verbilligten oder kostenlosen Kauf von Telekommunikationsgeräten an, wie z.B. Mobiltelefon, PDA’s, etc., wenn sich der Kunde verpflichtet, einen Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abzuschließen oder den Vertrag um 24 Monaten zu verlängern. Mobilfunkanbieter nutzen die Möglichkeit, um Kunden zu gewinnen und um Kunden zu binden.

05 Feb. 2025

Kassenmeldepflicht ab dem 01.01.2025 – Übergangsfrist bis 31.07.2025

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die sogenannte Kassenmeldepflicht in Kraft. Diese gesetzliche Regelung zielt darauf ab, Steuerhinterziehung und Manipulation von
Kassensystemen zu verhindern. Unternehmen, die Kassensysteme nutzen, müssen sich auf neue Anforderungen einstellen.

23 Jan. 2025

Kleinunternehmerregelung – was gilt ab 01.Januar 2025

Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UstG wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 an die Vorgaben der EU-Richtline angepasst. Dadurch ergeben sich einige Änderungen.

21 Nov. 2024

E-Rechnungspflicht ab dem Jahr 2025 nach § 14 UStG

Die Bundesregierung fördert die Verbreitung von elektronischen Rechnungen und plant die Einführung eines einheitlichen Meldesystems in der EU. Dadurch soll Mehrwertsteuerbetrug bekämpft werden. Zudem soll damit die Weiterverarbeitung der Rechnungen bei der buchhalterischen Erfassung und auch bei der Zahlung vereinfacht werden.
Die E-Rechnung betrifft alle inländischen Unternehmen und Gewerbetreibende im B2B-Bereich (Business-to-Business), die in Deutschland steuerpflichtig sind. Es müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, zu erstellen und zu versenden. Auch Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind davon betroffen.

26 Feb. 2024

Kleinunternehmerregelung § 19 UStG

Umgangssprachlich wird oft vom „Kleingewerbe“ gesprochen, im deutschen Recht existiert dieses Wort allerdings gar nicht.
Die Verwendung der Bezeichnung „Kleingewerbe“ ist wohl darauf zurück zu führen, dass viele Existenzgründer und Kleinunternehmer selbst von sich als Kleingewerbe sprechen. Im Umsatzsteuerrecht gibt es den Begriff des „Kleinunternehmers“. Dieser sagt aus, dass man unter bestimmten Schwellenwerten bleibt und deswegen die Vereinfachungsregel „ohne Umsatzsteuer“ nutzen kann. Hier handelt es sich oft um Neugründungen oder Nebenerwerbsbetriebe.

19 Feb. 2024

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Der Investitionsabzugsbetrag (kurz: IAB) ist ein Steuerinstrument für kleine und mittlere Unternehmen. Um den IAB in Anspruch zu nehmen, darf der Gewinn im Jahr der Bildung max. EUR 200.000,00 je Betrieb betragen (vor Bildung des Investitionsabzugsbetrages).

23 Nov. 2023

Fristverlängerung bis 31.12.2023 – Steuerbefreiungsantrag für PV-Anlagen

Die Steuerbefreiung für kleinere PV-Anlagen (§3 Nr.72 EStG) gilt ab 01.01.2022. Aus Vereinfachungsgründen wird ohne weitere Prüfung unterstellt, dass kleinere PV-Anlagen und vergleichbare Blockheizkraftwerke ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden und es sich daher – unabhängig von der Verwendung des Stroms (Einspeisung oder Selbstnutzung) – nicht um ein Gewerbe, sondern um eine steuerlich unbeachtliche „Liebhaberei“ handelt. Maßgeblich für die Steuerbefreiung ist die Bruttoleistung (maßgebliche Leistung) nach dem Marktstammdatenregister.