Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

28 Mai 2026

Warum Unternehmer ihr bestehendes Amazon-Konto auf Amazon Business umstellen sollten, Teil 3: Gefahren und Konsequenzen

Ein Amazon-Business-Konto ist für Unternehmen besonders dann sinnvoll, wenn regelmäßig Waren über Amazon bestellt werden und dabei Lieferanten aus dem EU-Ausland oder aus Drittländern beteiligt sind. Ein Business-Konto darf nicht beliebig für alle Bestellungen verwendet werden. Steuerlich problematisch wird es sowohl dann, wenn private Käufe über ein Firmen-Businesskonto abgewickelt werden, als auch dann, wenn betriebliche Käufe über ein privates Amazon-Konto erfolgen.

28 Mai 2026

Warum Unternehmer ihr bestehendes Amazon-Konto auf Amazon Business umstellen sollten, Teil 2: Drittlands-Käufe,

Für Unternehmer ist ein Amazon-Business-Konto besonders dann sinnvoll, wenn Waren über Amazon aus einem Drittland bezogen werden, etwa aus China, den USA oder dem Vereinigten Königreich. In diesen Fällen liegt umsatzsteuerlich kein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. Maßgeblich sind vielmehr die Regeln zur Einfuhr, zur Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls zum Zoll.

28 Mai 2026

Warum Unternehmer ihr bestehendes Amazon-Konto auf Amazon Business umstellen sollten, Teil 1: EU-Erwerb

Für Unternehmer ist ein Amazon-Business-Konto vor allem aus umsatzsteuerlicher Sicht sinnvoll. Der entscheidende Vorteil liegt darin, dass die Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer (USt-ID) hinterlegt und damit bei geschäftlichen Bestellungen korrekt verwendet werden kann. Amazon Business sieht hierfür eine Verwaltung der dem Unternehmenskonto zugeordneten USt-IdNrn. vor; zudem können bei vielen Artikeln Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis direkt heruntergeladen werden.

22 Dez. 2025

Private Veräußerungsgeschäfte nach §23 EStG, speziell Immobilien und Grundstücke

Private Veräußerungsgeschäfte liegen vor, wenn bestimmte Wirtschaftsgüter innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen verkauft werden. Gewinne hieraus können steuerpflichtig sein.

15 Okt. 2025

ETF-Steuern: Das Wichtigste zur Vorabpauschale

Seit der Investmentsteuerreform im Jahr 2018 gelten für Fondsanlagen – und damit auch für ETFs – einheitliche steuerliche Regelungen. Besonders wichtig ist dabei: Auch wenn ETFs nicht verkauft werden, kann dennoch eine Steuer anfallen – die sogenannte Vorabpauschale. Sie soll sicherstellen, dass thesaurierende Fonds (also solche, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen) steuerlich nicht bessergestellt sind als ausschüttende Fonds.

20 Aug. 2025

Die Umsatzbesteuerung juristischer Personen gem. §2b UStG

Der § 2b UStG regelt, wann juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) – also z. B. Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände, Hochschulen – umsatzsteuerlich als Unternehmer gelten.

18 Juni 2025

Besteuerung von Kryptowerten und neue Meldepflichten ab 2025

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. März 2025 ein Schreiben veröffentlicht, das die Umsetzung der neuen Meldepflichten für Kryptowerte konkretisiert. Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen DAC8-Richtlinie (EU-Richtlinie zur Zusammenarbeit der Steuerbehörden).

30 Apr. 2025

Gutachterausschuss veröffentlicht Vergleichsfaktoren für den Landkreis Ebersberg

Mit Datum vom 12.02.2025 hat der Gutachterausschuss für den Landkreis Ebersberg Vergleichsfaktoren zur Bewertung von freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenendhäusern veröffentlicht. Jeweils enthalten sind Zweifamilienhäuser sowie Einliegerwohnungen. Die Vergleichsfaktoren leiten sich aus Verkäufen aus den Jahren 2022 und 2023 ab und sind für alle Bewertungen ab dem 01.01.2024 anzuwenden.

23 Jan. 2025

Kleinunternehmerregelung – was gilt ab 01.Januar 2025

Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UstG wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 an die Vorgaben der EU-Richtline angepasst. Dadurch ergeben sich einige Änderungen.

21 Nov. 2024

E-Rechnungspflicht ab dem Jahr 2025 nach § 14 UStG

Die Bundesregierung fördert die Verbreitung von elektronischen Rechnungen und plant die Einführung eines einheitlichen Meldesystems in der EU. Dadurch soll Mehrwertsteuerbetrug bekämpft werden. Zudem soll damit die Weiterverarbeitung der Rechnungen bei der buchhalterischen Erfassung und auch bei der Zahlung vereinfacht werden.
Die E-Rechnung betrifft alle inländischen Unternehmen und Gewerbetreibende im B2B-Bereich (Business-to-Business), die in Deutschland steuerpflichtig sind. Es müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, zu erstellen und zu versenden. Auch Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind davon betroffen.