Die Übertragung von Immobilien unter Vorbehalt eines Nießbrauchs hat sich als effektive Gestaltungsmöglichkeit zur steueroptimierten Vermögensnachfolge etabliert. In vielen Fällen möchten Eltern ihren Kindern eine vermietete oder selbst genutzte Immobilie zu Lebzeiten übertragen, dabei aber weiterhin von den Nutzungen profitieren oder ihre Wohnsituation absichern. Das Nießbrauchrecht bietet hierfür die passende Lösung: Der Übergeber überträgt das zivilrechtliche Eigentum, behält sich jedoch das Recht vor, die Immobilie weiterhin selbst zu nutzen oder die Mieteinnahmen zu vereinnahmen. Diese Konstellation hat nicht nur
praktische, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile.
Das Erbrecht welchen Landes gilt im Todesfall?
Der gebürtige deutsche Staatsbürger Franz Ose (Name geändert) hat seine letzten Jahre in einem großen Landhaus in der französischen Champagne verbracht, das er zu Rentenbeginn eigens für diesen Zweck erworben hatte. Bei vielen guten Flaschen Champagner verbrachte er einen angenehmen und ruhigen Lebensabend. Was nach seinem Ableben auf seine Erben zukommt, ist hingegen alles andere als angenehm und ruhig.
Am 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht in das Steuerrecht, speziell hier in das Erbschaftsteuerrecht, eingegriffen. Diesem vorangegangen ist der Vorlagebeschluss des
BFH zur unzulässigen Privilegierung des Betriebsvermögens im Rahmen der Besteuerung bei Erbfällen und Schenkungen.