Die Übertragung von Immobilien unter Vorbehalt eines Nießbrauchs hat sich als effektive Gestaltungsmöglichkeit zur steueroptimierten Vermögensnachfolge etabliert. In vielen Fällen möchten Eltern ihren Kindern eine vermietete oder selbst genutzte Immobilie zu Lebzeiten übertragen, dabei aber weiterhin von den Nutzungen profitieren oder ihre Wohnsituation absichern. Das Nießbrauchrecht bietet hierfür die passende Lösung: Der Übergeber überträgt das zivilrechtliche Eigentum, behält sich jedoch das Recht vor, die Immobilie weiterhin selbst zu nutzen oder die Mieteinnahmen zu vereinnahmen. Diese Konstellation hat nicht nur
praktische, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile.
Ehrenamtliches Engagement ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Viele Menschen investieren ihre Zeit und ihr Wissen in gemeinnützige Organisationen, Vereine und soziale Projekte. Trotz der grundsätzlichen Unentgeltlichkeit des Ehrenamts gibt es mögliche finanzielle Entschädigungen, die steuerlich begünstigt sein können.