
Steuerberater München: so finden Sie den richtigen für Ihr Thema
Steuerberater Muenchen – wie findet man einen wirklich guten? Die wenigsten Menschen suchen einen Steuerberater in München, weil sie sich für die Tiefen des Steuerrechts interessieren. Sondern weil sie Antworten auf konkrete Fragen suchen und zwar ebenso kompetent wie verständlich, persönlich und nicht von oben herab erklärt.
Aus diesem Grund haben Dr. Thomas Siegel und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Steuerkanzlei München den Podcast Steuerschlau ins Leben gerufen. Darin werden aktuelle steuerliche Themen anhand konkreter Praxisbeispiele erklärt. Bester Steuerberater München? Vielleicht ist das der, der die Zusammenhänge am verständlichsten erklärt.
München Steuerberater: Die neue Kleinunternehmer-Regelung 2025 verständlich erklärt
Die Kleinunternehmerregelung gehört zu den wichtigsten Erleichterungen im deutschen Umsatzsteuerrecht. Gerade für Gründer, Selbständige und kleinere Unternehmen bedeutet sie deutlich weniger bürokratischen Aufwand. Gleichzeitig haben sich zum 1. Januar 2025 wesentliche Regelungen nach § 19 UStG geändert. Professor Dr. Thomas Siegel, Steuerberater Muenchen, erklärt die neuen Umsatzgrenzen, Voraussetzungen und wichtigsten Änderungen verständlich.
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Die Kleinunternehmerregelung 2025: Zusammenfassung
Für Professor Dr. Thomas Siegel ist die Kleinunternehmerregelung eine erhebliche Erleichterung für kleine Unternehmen im Umsatzsteuergesetz. Unter bestimmten Voraussetzungen sind sie von verschiedenen umsatzsteuerlichen, insbesondere auch administrativen Verpflichtungen befreit. Die Anhebung der für die Regelung relevanten Umsatzgrenze 2025 vergrößert den Kreis der Unternehmen, die von der Regelung profitieren können. Das verlangt aber auch die ständige Überwachung der tatsächlichen Umsätze.
Kleinunternehmerregelung 2025: Warum gibt es diese Regelung?
Der größte Vorteil besteht laut Dr. Thomas Siegel darin, dass kleine Unternehmen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und ans Finanzamt abführen müssen. Ihre Leistungen werden dadurch für Privatkunden günstiger. Entsprechend müssen auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden. Dadurch wird die Buchhaltung für diese Unternehmen erheblich einfacher.
Kleinunternehmerregelung 2025: Wer kann Kleinunternehmer sein?
Die Rechtsform spielt grundsätzlich keine Rolle. Ob Einzelunternehmen, GmbH, Stiftung, OHG oder Verein – jeder Unternehmer kann die Kleinunternehmerregelung nutzen. Es müssen dafür nur die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt in erster Linie die Höhe des Umsatzes: bis einschließlich 2024 durfte der im Vorjahr höchstens 22.000 Euro betragen haben, um als Kleinunternehmer zu gelten. Seit dem 1. Januar 2025 wurde diese Grenze auf 25.000 Euro angehoben.
Dr. Thomas Siegel erläutert das anhand eines Yogastudios mit 24.500 Euro Umsatz im Jahr 2024. Da der Umsatz unterhalb der neuen Grenze liegt, kann das Unternehmen die Kleinunternehmer-Regelung im Jahr 2025 weiterhin anwenden. Wichtig ist: der Gesetzgeber hat nicht nur die Vorjahresgrenze, sondern auch die zweite wichtige Umsatzgrenze angehoben, nämlich den Umsatz im laufenden Kalenderjahr. Der wurde von 50.000 Euro auf 100.000 Euro sogar verdoppelt. Allerdings gilt hier nun nicht mehr die Prognose, sondern der tatsächliche Umsatz. Sobald 100.000 Euro Umsatz überschritten sind, endet die Kleinunternehmer-Regelung unmittelbar. Jeder darüber hinausgehende Umsatz ist dann umsatzsteuerpflichtig.
Kleinunternehmerregelung 2025: Welche Verantwortung trägt der Unternehmer?
Laut Dr. Thomas Siegel müssen Unternehmer ihre Umsätze laufend überwachen. Wegen des zeitlichen Versatzes bei der Buchhaltung kann ein Steuerberater die Überschreitung der Grenze häufig erst nachträglich erkennen. Wer über die 100.000 € hinaus weiter Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellt, muss die Umsatzsteuer später aus den eigenen Erlösen abführen. Dadurch reduziert sich die Marge.
Kleinunternehmerregelung 2025: Wie hilft sie Gründern?
Dr. Thomas Siegel, Steuerberater München Ost, erläutert die Besonderheiten für Existenzgründer. Da kein Vorjahr vorhanden ist, gilt im Gründungsjahr eine Umsatzgrenze von 25.000 Euro. Entscheidend ist auch hier der tatsächlich erzielte Umsatz. Gründer müssen ihre Umsätze deshalb laufend überwachen. Sobald die Grenze überschritten wird, wird der Gründer umsatzsteuerpflichtig und muss Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Das kann ein Steuerberater tun, oder auch der Gründer selbst über die einheitliche Elster-Software der Finanzämter.
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Kleinunternehmerregelung 2025: Gilt sie auch EU-weit?
Seit dem 1. Januar 2025 kann die Kleinunternehmerregelung unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der Europäischen Union auch grenzüberschreitend genutzt werden. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Unternehmer in der Summe aller Umsätze die maßgebliche Grenze einhält und zusätzlich die nationalen Regelungen der jeweiligen Mitgliedsstaaten erfüllt. Für die Nutzung der Kleinunternehmer-Regelung in der EU ist eine Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern erforderlich. Dort müssen die Umsätze vierteljährlich gemeldet werden. Steuerberater Muenchen Dr. Thomas Siegel weist darauf hin, dass bei eu-weiter Nutzung die neue Regelung mit nicht unwesentlichem Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Kleinunternehmerregelung 2025: Alle Fragen und Antworten
- Wie stelle ich als Kleinunternehmer eine richtige Rechnung?
Auch Kleinunternehmer müssen alle gesetzlichen Pflichtangaben einer Rechnung erfüllen. Sie müssen jedoch keine Umsatzsteuer ausweisen und sollten auf der Rechnung auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG hinweisen. Mehr erfahren über die formalen Anforderungen an Rechnungen bei der IHK München-Oberbayern - Kann ich freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln?
Ja. Unternehmer können auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Ein Wechsel kann dann sinnvoll sein, wenn als Kosten des Unternehmens hohe Vorsteuerbeträge anfallen, bzw. wenn das Unternehmen seinerseits vor allem andere Unternehmen als Kunden hat. Denn diese können sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder erstatten lassen. - Wie lange bindet die Entscheidung?
Nach Dr. Thomas Siegel ist die Entscheidung für die Regelbesteuerung grundsätzlich fünf Jahre bindend. Deshalb empfiehlt er vorab eine sorgfältige Planung. Die Nutzung der Kleinunternehmerregelung hingegen kann jederzeit beendet werden. - Brauche ich nach Überschreiten der Umsatzgrenze einen Steuerberater?
Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht. Umsatzsteuervoranmeldungen können grundsätzlich auch selbst erstellt werden. Anders sieht es laut Dr. Thomas Siegel für die Erstellung der Einnahme-Überschuss-Rechnung eines Jahres aus. Dafür ist in der Regel Steuerberater-Knowhow erforderlich.
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Alle Folgen des Podcasts mit vielen Praxistipps zu relevanten Steuerthemen finden Sie hier. Die weiteren Ausgaben drehen sich u.a. darum, welche Kosten Vermieter steuerlich geltend machen können, worauf man bei der Homeoffice-Pauschale achten muss, und welche steuerlichen Auswirkungen die neue Aktivrente hat.
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