Die nächste Stufe der verpflichtenden E-Rechnung steht unmittelbar bevor. Unternehmen sollten ihre Rechnungsprozesse daher spätestens jetzt überprüfen und technisch vorbereiten.
Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ein einfaches PDF gilt dabei nicht als E-Rechnung. Anerkannte Formate sind insbesondere XRechnung und ZUGFeRD mit strukturierten Rechnungsdaten.