
Geschichte der Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer gilt als die älteste bekannte Steuer, da sie bereits vor mehr als 4.000 Jahren im sumerischen Reich erhoben wurde. Der erste Beleg für die Erhebung einer Art Erbschaftsteuer stammt aus dem Jahre 117 v. Ch. aus dem Alten Ägypten als sogenannte Besitzwechselabgabe. Auch in der Römischen Republik und der Römischen Kaiserzeit wurde der Vermögensanfall durch Testament besteuert. Der an die Staatskasse abzuführende Steuersatz betrug damals vermutlich 5 %. In der Römischen Kaiserzeit wurde sie vom Jahre 6 n. Ch. wahrscheinlich drei Jahrhunderte lang erhoben.