Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

02 Nov 2017

Wie sortiere ich am besten die Belege für meine Buchhaltung?

Bankbelege
Kontoauszüge sind aufsteigend zu sortieren.
Beispiel:
Kontoauszug Nr. 1 Blatt 1 und darauf Blatt 2, dann Blatt 3 usw. – es folgt Kontoauszug Nr. 2 Blatt 1 und dann Blatt 2 usw.
Hinter dem jeweiligen Kontoauszug sind die Belege abzuheften, deren Geldeingang oder -ausgang auf dem jeweiligen Kontoauszug verzeichnet ist.

26 Okt 2017

Verlustnutzung bei Kapitalgesellschaften: Die neue Verlustverrechnung nach § 8d KStG

Steuerliche Behandlung von Verlusten bei KapGes
• Steuerliche Verluste werden wie ein positives Einkommen nach den Vorschriften von EStG und KStG ermittelt.
• Auch für KapGes gilt § 10d EStG, d. h. ein einjähriger Verlustrücktrag und zeitlich unbeschränkter Verlustvortrag und
gesonderte Feststellung zum Ende jeden Kalenderjahres.

02 Sep 2017

Anleitung zur Gründung einer GmbH

Folgende Anleitung soll helfen, verschiedene Kriterien bei der Gründung einer GmbH zu beachten.

29 Jun 2017

Statusfeststellungsverfahren in der Sozialversicherung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Das Statusfeststellungsverfahren ist für Gesellschafter-Geschäftsführer die einzige Methode um sicher gehen zu können, rechtsverbindlich die Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit prüfen zu lassen.

24 Jun 2017

Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Land- und Forstwirtschaft am Beispiel eines Hofladens

„Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse.“ (R 15.5. (1) S.1 EStR)

12 Mai 2017

Kfz-Eigenverbrauch bei steuerfreien oder teilweise steuerfreien Umsätzen

Private Verwendung durch den Einzelunternehmer
Ausgangsfall:
Der Einzelunternehmer tätigt ausschließlich steuerfreie Umsätze.

27 Apr 2017

Die gemeinnützige GmbH, kurz: gGmbH

Allgemeines
Die gemeinnützige GmbH („gGmbH“) ist keine gesellschaftsrechtliche Sonderform. Aufgrund dessen gelten die allgemeinen Regelungen des GmbH-Rechts. Die gGmbH dient daher als Bezeichnung einer GmbH, welche nach den steuerlichen Vorgaben des §§ 51 ff. AO als steuerbegünstigte, gemeinnützige Körperschaft anerkannt ist. Für die gGmbH besteht die Pflicht zur Bilanzierung. Sie ermittelt ihren Gewinn nach §§ 246 ff. HGB, also den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.