Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

24 Okt 2024

Besteuerung von Kapitallebensversicherungen

Es gibt zwei Arten von Lebensversicherungen: die Kapitallebensversicherung, die sowohl der Altersvorsorge als auch dem Todesfallschutz dient und die Risikolebensversicherung zur reinen Absicherung von Angehörigen.

Die Auszahlung von Risikolebensversicherungen an Hinterbliebene ist in der Regel (vgl. Freibetrag) steuerfrei.

Lebensversicherungsverträge die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden (Altverträge) sind in der Regel ebenfalls steuerfrei. Lebensversicherungsverträge die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden (Neuverträge) sind hingegen steuerpflichtig.

16 Okt 2024

Zweitwohnungssteuer

Grundsätzlich muss jeder Bürger, der innerhalb der Bundesrepublik Deutschland neben seiner Hauptwohnung eine zweite Wohnung mindestens teilweise privat nutzt, eine Zweitwohnungssteuer bezahlen. Die Höhe wird von der jeweiligen Gemeinde, in der die zweite Wohnung liegt, festgelegt. Der Steuersatz liegt zumeist zwischen 7 % und 18 % von der Jahresnettokaltmiete.

13 Feb 2024

Kryptowährungen, virtuelle Währungen und sonstige Token

Kryptowährungen sind digitale Währungen, bei denen das Zahlungsmittel nicht wie sonst üblich von einer zentralen Instanz, einer Zentralbank oder Behörde, in Umlauf gebracht wird. Vielmehr geschieht dies durch die Gemeinschaft der Nutzer selbst. Durch die Akzeptanz der Kryptowährung als Zahlungsmittel entsteht der eigentliche Wert, auch wenn es sich nicht um ein gesetzliches Zahlungsmittel handelt. Die digitale Währung wird als Tauschmittel verwendet und kann elektronisch übertragen, gespeichert oder gehandelt werden. Erfasst sind hiervon auch die als Token bezeichneten digitalen Werteinheiten mit Zahlungsfunktion (Currency oder Payment Token).

11 Jan 2024

PKW-Leasing an Ehegatten

In sozialen Medien wird viel über PKW-Leasing-Modelle für Ehepartner diskutiert. Doch ist es wirklich so einfach und vorteilhaft, wie oft dargestellt? Der Ehegatte erwirbt das Firmenfahrzeug selbst und vermietet diesen PKW weiter an den Unternehmer-Ehegatten (Ehegatten-Vorschaltmodell).

23 Nov 2023

Fristverlängerung bis 31.12.2023 – Steuerbefreiungsantrag für PV-Anlagen

Die Steuerbefreiung für kleinere PV-Anlagen (§3 Nr.72 EStG) gilt ab 01.01.2022. Aus Vereinfachungsgründen wird ohne weitere Prüfung unterstellt, dass kleinere PV-Anlagen und vergleichbare Blockheizkraftwerke ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden und es sich daher – unabhängig von der Verwendung des Stroms (Einspeisung oder Selbstnutzung) – nicht um ein Gewerbe, sondern um eine steuerlich unbeachtliche „Liebhaberei“ handelt. Maßgeblich für die Steuerbefreiung ist die Bruttoleistung (maßgebliche Leistung) nach dem Marktstammdatenregister.

11 Sep 2023

Pflegekosten steuerlich geltend machen

Wer pflegebedürftig ist oder einen anderen Menschen pflegt, kann die Pflegekosten steuerlich geltend machen. Dies ist im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung, des Pflegepauschbetrages oder der haushaltsnahen Dienstleistungen möglich.

29 Mrz 2023

PV-Anlagen Änderungen im Steuerrecht

Im Dezember 2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz wurde am 20.12.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Dieses Gesetz brachte erhebliche steuerliche Änderungen bei Photovoltaikanlagen und dies zum Teil rückwirkend ab 2022.

02 Mai 2022

Entlastungspaket 2022

Alle Infos zum 9-Euro-Ticket und der Energiepreispauschale 2022.

31 Dez 2021

Infobrief zum Jahreswechsel 2021 / 2022

Am Ende jeden Jahres gibt es die meisten steuerlichen Änderungen. Welche das für das Jahr 2022 sind, lesen Sie hier.

05 Jun 2021

Neuerungen zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen

Pünktlich zum Start in den hoffentlich sonnigen Sommer, hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine große Überraschung für Besitzer:innen von kleinen Photovoltaikanlagen
bzw. Blockheizkraftwerken veröffentlicht. Mit Schreiben vom 02. Juni 2021 wird verfügt, dass diese kleinen Anlagen grundsätzlich als Liebhaberei steuerlich unbeachtlich sind, also sowohl Gewinne als auch Verluste bei der Besteuerung nicht mehr berücksichtigt werden.