Ein Amazon-Business-Konto ist für Unternehmen besonders dann sinnvoll, wenn regelmäßig Waren über Amazon bestellt werden und dabei Lieferanten aus dem EU-Ausland oder aus Drittländern beteiligt sind. Ein Business-Konto darf nicht beliebig für alle Bestellungen verwendet werden. Steuerlich problematisch wird es sowohl dann, wenn private Käufe über ein Firmen-Businesskonto abgewickelt werden, als auch dann, wenn betriebliche Käufe über ein privates Amazon-Konto erfolgen.
Für Unternehmer ist ein Amazon-Business-Konto besonders dann sinnvoll, wenn Waren über Amazon aus einem Drittland bezogen werden, etwa aus China, den USA oder dem Vereinigten Königreich. In diesen Fällen liegt umsatzsteuerlich kein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. Maßgeblich sind vielmehr die Regeln zur Einfuhr, zur Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls zum Zoll.
Für Unternehmer ist ein Amazon-Business-Konto vor allem aus umsatzsteuerlicher Sicht sinnvoll. Der entscheidende Vorteil liegt darin, dass die Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer (USt-ID) hinterlegt und damit bei geschäftlichen Bestellungen korrekt verwendet werden kann. Amazon Business sieht hierfür eine Verwaltung der dem Unternehmenskonto zugeordneten USt-IdNrn. vor; zudem können bei vielen Artikeln Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis direkt heruntergeladen werden.
Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen gehalten, so werden Einkünfte aus der Veräußerung dieser Anteile unabhängig von der Höhe der Beteiligung stets als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert nach § 15 EStG. Wenn nun aber eine natürliche Person Anteile an einer Kapitalgesellschaft verkauft und dabei wesentlich beteiligt ist, regelt der § 17 EStG die Besteuerung. Die Veräußerungsergebnisse hieraus unterliegen der Einkommensteuerpflicht.
Private Veräußerungsgeschäfte liegen vor, wenn bestimmte Wirtschaftsgüter innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen verkauft werden. Gewinne hieraus können steuerpflichtig sein.
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer zählen grundsätzlich zur privaten Lebensführung und sind daher nicht abzugsfähig (§ 9 Abs. 5 i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG).
Ein Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzug kommt ab VZ 2023 nur in der gesetzlich vorgesehenen Fallkonstellation „Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung“ in Betracht.
In Oberbayern ist die Vermietung von Ferienwohnungen weit verbreitet. Viele Immobilienbesitzer überlassen ein Haus oder eine Wohnung zeitweise an Urlaubsgäste. Die steuerliche Einordnung der Vermietung ist oft komplex: Wann handelt es sich noch um eine private Vermögensverwaltung, und wann wird daraus ein gewerblicher Betrieb mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen?
Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden Programme zur Gesundheitsförderung und Fitness an. Neben den positiven Effekten aus Motivation, Leistungsfähigkeit und Teamgeist stellen sich regelmäßig Fragen zur steuerlichen Behandlung. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.
Der Verkauf gebrauchter Gegenstände über Plattformen wie eBay, eBay Kleinanzeigen, Vinted oder Etsy ist weit verbreitet. Meist erfolgt dies privat, um nicht mehr benötigte Dinge zu veräußern. Dennoch können solche Verkäufe steuerliche Folgen haben. Entscheidend ist, ob es sich noch um private Vermögensumschichtungen oder bereits um steuerpflichtige Vorgänge handelt. Relevant ist insbesondere § 23 Einkommensteuergesetz (EStG), der sogenannte private Veräußerungsgeschäfte regelt.
Kommunale Mandatsträger – wie Stadträte, Bürgermeister oder Kreistagsmitglieder – erhalten regelmäßig Aufwandsentschädigungen. Diese Zahlungen sollen den mit dem Amt verbundenen Aufwand abgelten. Steuerlich ist zu unterscheiden, ob es sich um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nach § 18 EStG oder um solche aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG handelt.
