Es handelt sich hierbei um gelegentliche Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden und eine nicht regelmäßige Tätigkeit erfordern, die vor Beginn zeitlich auf drei Monate (Kalender- und Zeitmonate) oder 70 Arbeitstage (auch kalenderjahrüberschreitend) begrenzt sind. Es ist daher ein befristeter Arbeitsvertrag empfehlenswert. Eine nicht regelmäßig wiederkehrende Tätigkeit setzt voraus, dass unregelmäßige Arbeitszeiten vorliegen und der Mitarbeiter gelegentlich bzw. auf Abruf eingesetzt wird.
Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers bleibt bei einer Kündigung bestehen und richtet sich in erster Linie nach den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes. Gegebenenfalls können individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag ebenfalls rechtlich bindend sein. Grundsätzlich gilt, dass jeder Arbeitnehmer bis zu seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat.
Ehrenamtliches Engagement ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Viele Menschen investieren ihre Zeit und ihr Wissen in gemeinnützige Organisationen, Vereine und soziale Projekte. Trotz der grundsätzlichen Unentgeltlichkeit des Ehrenamts gibt es mögliche finanzielle Entschädigungen, die steuerlich begünstigt sein können.
Ab dem Steuerjahr 2025 gilt für Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG (Jahressteuergesetz 2024) folgendes:
80 % statt bisher 2/3 der Aufwendungen von maximal EUR 6.000,00 jährlich können als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Insgesamt also ein Betrag in Höhe von EUR 4.800,00 pro Jahr pro Kind. Bis 2024 lag der abzugsfähige Betrag bei höchstens EUR 4.000,00.
Trägt ein Angehöriger die Kosten für die Pflege, kann dies steuerlich geltend gemacht werden. Der Ansatz erfolgt durch den Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG, durch Ansatz als Unterhaltsleistung nach § 33a EStG oder als Steuerermäßigung nach § 35a EStG.
Bei selbst erbrachten Pflegeleistungen ist kein Ansatz fiktiver Aufwendungen möglich.
Es gibt zwei Arten von Lebensversicherungen: die Kapitallebensversicherung, die sowohl der Altersvorsorge als auch dem Todesfallschutz dient und die Risikolebensversicherung zur reinen Absicherung von Angehörigen.
Die Auszahlung von Risikolebensversicherungen an Hinterbliebene ist in der Regel (vgl. Freibetrag) steuerfrei.
Lebensversicherungsverträge die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden (Altverträge) sind in der Regel ebenfalls steuerfrei. Lebensversicherungsverträge die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden (Neuverträge) sind hingegen steuerpflichtig.
Grundsätzlich muss jeder Bürger, der innerhalb der Bundesrepublik Deutschland neben seiner Hauptwohnung eine zweite Wohnung mindestens teilweise privat nutzt, eine Zweitwohnungssteuer bezahlen. Die Höhe wird von der jeweiligen Gemeinde, in der die zweite Wohnung liegt, festgelegt. Der Steuersatz liegt zumeist zwischen 7 % und 18 % von der Jahresnettokaltmiete.
In der Praxis der Startup-Szene stellt sich immer wieder die Herausforderung, dass junge Unternehmen auf der einen Seite über wenig Finanzmittel verfügen und auf der anderen Seite qualifizierte Mitarbeiter gewinnen wollen. Ein Anreiz ins Unternehmen zu kommen kann sein, an dem Unternehmen beteiligt zu werden, um an dem zukünftigen Erfolg als Gesellschafter beteiligt zu sein.
Der Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter bei Maßnahmen zur Gesundheitsförderung unterstützen.
Pro Jahr können bis zu EUR 600,00 steuer- und sozialabgabenfrei übernommen werden, wenn sie zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden und die Voraussetzungen gegeben sind, die in diesem Artikel für Sie zusammengefasst werden.
Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein betriebliches Fahrrad für die dienstliche sowie private Nutzung zur Verfügung, dann ist dies ein geldwerter Vorteil.
Für die steuerliche Bewertung gibt es verschiedene Möglichkeiten.