Umgangssprachlich wird oft vom „Kleingewerbe“ gesprochen, im deutschen Recht existiert dieses Wort allerdings gar nicht.
Die Verwendung der Bezeichnung „Kleingewerbe“ ist wohl darauf zurück zu führen, dass viele Existenzgründer und Kleinunternehmer selbst von sich als Kleingewerbe sprechen. Im Umsatzsteuerrecht gibt es den Begriff des „Kleinunternehmers“. Dieser sagt aus, dass man unter bestimmten Schwellenwerten bleibt und deswegen die Vereinfachungsregel „ohne Umsatzsteuer“ nutzen kann. Hier handelt es sich oft um Neugründungen oder Nebenerwerbsbetriebe.
Der Investitionsabzugsbetrag (kurz: IAB) ist ein Steuerinstrument für kleine und mittlere Unternehmen. Um den IAB in Anspruch zu nehmen, darf der Gewinn im Jahr der Bildung max. EUR 200.000,00 je Betrieb betragen (vor Bildung des Investitionsabzugsbetrages).
Unsere letzte Spende in diesem Jahr aus dem Adventskalender geht an die Stadtkapelle Wasserburg am Inn e.V.
Unser vorletztes Türchen öffnet sich und die Spende geht an die Freiwillige Feuerwehr Oberpframmern.
Der Einrichtungsverbund Steinhöring darf sich über die heutige Spende von Gülay freuen.
Nicole spendet die 50,00€ aus dem Adventskalender an die Auffangstation für Reptilien München e.V.
KONA Nachsorge der Initiative krebskranke Kinder München e.V. erhält die 50,00€ von Sabine aus dem Adventskalender.
Die heutige Spende geht an die Freiwillige Feuerwehr Pöring.
Das Krisen-Interventions-Team des Arbeiter-Samariter-Bundes München erhält die heutige Spende aus Türchen 18 von Antje.
Eddy spendet die ihm zur Verfügung gestellten 50,00€ an die Deutsche Kinderkrebsstiftung.