Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

18 Juni 2025

Verdienstgrenze Minijob

Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf EUR 12,82 pro Stunde angehoben. Daraus resultieren Änderungen bei der Verdienstgrenze von Minijobbern. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die wichtigsten Regelungen zur neuen Verdienstgrenze, zum schwankenden Verdienst sowie zum gelegentlichen und unvorhersehbaren Überschreiten dieser Grenze.

08 Mai 2025

Kurzfristige Beschäftigungen und Besonderheiten

Es handelt sich hierbei um gelegentliche Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden und eine nicht regelmäßige Tätigkeit erfordern, die vor Beginn zeitlich auf drei Monate (Kalender- und Zeitmonate) oder 70 Arbeitstage (auch kalenderjahrüberschreitend) begrenzt sind. Es ist daher ein befristeter Arbeitsvertrag empfehlenswert. Eine nicht regelmäßig wiederkehrende Tätigkeit setzt voraus, dass unregelmäßige Arbeitszeiten vorliegen und der Mitarbeiter gelegentlich bzw. auf Abruf eingesetzt wird.

08 Mai 2025

Urlaubsanspruch, Mutterschutz und Elternzeit

Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers bleibt bei einer Kündigung bestehen und richtet sich in erster Linie nach den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes. Gegebenenfalls können individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag ebenfalls rechtlich bindend sein. Grundsätzlich gilt, dass jeder Arbeitnehmer bis zu seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat.

11 März 2025

Vergütung im Ehrenamt

Ehrenamtliches Engagement ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Viele Menschen investieren ihre Zeit und ihr Wissen in gemeinnützige Organisationen, Vereine und soziale Projekte. Trotz der grundsätzlichen Unentgeltlichkeit des Ehrenamts gibt es mögliche finanzielle Entschädigungen, die steuerlich begünstigt sein können.

17 Nov. 2022

Inflationsausgleichsprämie

Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitsgeber ihren Beschäftigen steuer- und sozialversicherungsfrei einen Betrag bis zu EUR 3.000,00 gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag sowie der Bundesrat zugestimmt haben. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitsgeber. Der Begünstigungszeitraum wurde bis zum 31.12.2024 befristet.

05 Sep. 2022

Wissenswertes zu Aufmerksamkeiten am Arbeitsplatz

Aufmerksamkeiten

Bloße Aufmerksamkeiten, die nicht zum Arbeitslohn gehören, sind Sachleistungen seitens des Arbeitsgebers, die auch in gesellschaftlichem Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner Zeit ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen (R 19.6 EStG). Dies gilt bis zu einer Freigrenze von EUR 60,00 (inkl. MwSt).

12 Juli 2022

EUR 300,00 Energiepreispauschale

Die Bundesregierung möchte die hohen Energiepreise durch eine einmalige Energiepreispauschale ausgleichen.
Die Auszahlung wird durch die Lohnabrechnung September 2022 erfolgen und beträgt je Arbeitnehmer:in EUR 300,00. Der Betrag ist lohnsteuerpflichtig, das heißt, als Auszahlungsbetrag bleibt ein, um den persönlichen Steuersatz des Arbeitnehmers, gekürzter Betrag.

03 Juli 2022

Schlussabrechnung für Corona-Überbrückungshilfen und Endabrechnungen für Neustarthilfen

Die Einreichung der Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen sowie die Einreichung der Endabrechnungen für die Neustarthilfen ist möglich.
Dabei besteht kein Wahlrecht, sondern eine Pflicht zur Einreichung. Sollte die Schlussabrechnung und/ oder die Endabrechnung nach einer bewilligten Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe nicht eingereicht werden, wird die Bewilligungsstelle die ausgezahlte Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe zurückfordern

01 Juni 2022

Steuererleichterungen 2022: Werbungskosten-Pauschbetrag, Entfernungspauschale, Grundfreibetrag

Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2022: Anhebung um EUR 200,00
Bisher wurden beim Lohnsteuerabzug bzw. in der Steuererklärung automatisch Werbungskosten in Höhe von EUR 1.000,00 pro Jahr berücksichtigt, wenn nicht höhere Kosten nachgewiesen wurden.

25 Mai 2022

Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter

Die Erwerbstätigkeit für Geflüchtete aus der Ukraine muss zuvor von der Ausländerbehörde erteilt werden. Die Ausländerbehörde wird bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, den Aufenthaltstitel eintragen, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Bereits bei einer Antragstellung werden die Ausländerbehörden sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausstellen.